Ziele der Forschungsstelle für das Recht der Nachhaltigen Entwicklung (FoRNE) der Universität Bayreuth
I. Grundsätzliche Ausrichtung
1. Aufgabe der Forschungsstelle ist – in Überwindung des traditionellen sektoralen Ansatz – die problembezogene Zusammenführung und Gestaltung teilautonomer, interdependenter Gebiete und Fragen des Schutzes von Umwelt, Wirtschaft und Sozialem im Rahmen des übergreifenden Konzepts der Nachhaltigen Entwicklung.
2. Die Forschungsstelle ist intra- und interdisziplinär, dabei im Schwerpunkt rechtswissenschaftlich. Sie soll die im Umweltrecht arbeitenden rechtswissenschaftlichen Lehrstühle des Zivilrechts, Öffentlichen Rechts und Strafrechts zusammenführen, zum anderen die Kooperation von Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Natur- und Technikwissenschaften an der Universität Bayreuth fördern. Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Zusammenarbeit dem BayCEER und der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften zu. Die Forschungsstelle dient als Plattform für die Vorbereitung von Drittmittelanträgen.
3. Die Forschungsstelle ist regional verwurzelt und zugleich europäisch und international ausgerichtet. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der wissenschaftlichen Unterstützung und Begleitung des Transformationsprozesses in den EU-Beitrittsländern Mittel-, Südost- und Osteuropas in Richtung auf eine Nachhaltige Entwicklung. Hierfür sollen nach Möglichkeit die bestehenden Partnerschaften der Universität Bayreuth mit den Universitäten Poznan, Kosice, Maribor, Pécs, Pilsen und Prag fruchtbar gemacht werden.
4. Die Forschungsstelle fördert den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit mit Ministerien, Umweltbundesamt, Landesamt für Umweltschutz und anderen Umweltbehörden, Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft, Wirtschaftskammern etc. gesucht.
II. Themenschwerpunkte
Die Forschungsstelle behandelt übergreifende, grundsätzliche Querschnittsfragen im Spannungsfeld von Umwelt, Wirtschaft und Sozialem unter besonderer Berücksichtigung der Rechte der künftigen Generationen.
Dazu zählen insbesondere folgende Themen:
- 1. GrundlagenEinklappen
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Institutionelle, prozedurale und kompetenzielle Rahmenbedingungen Nachhaltiger Entwicklung, insbesondere Nachhaltigkeitsfähigkeit des demokratischer und bundesstaatlichen Systems in Deutschland;
Philosophische, ökonomische und sonstige Grundfragen der Nachhaltigkeit.
Verknüpfung mit anderen außer juristischen Anforderungen, insbesondere Partizipation und Inklusion
- 2. UmweltEinklappen
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Prinzipien und Instrumente des Umweltschutzes
Innere und äußere Harmonisierung des Umweltrechts, insbesondere Schaffung eines Umweltgesetzbuchs, Kohärenz von europäischem und nationalem Recht
Umwelttechnik, Umweltinnovation, Risiko
Kreislaufwirtschaft und Stoffstrommanagement, insbesondere Abfallrecht und integrierte Produktpolitik
Klimaschutz
Schutz der biologischen Vielfalt
Meeresschutz
Schutz der Alpen
Bodenschutz, insbes. Flächenverbrauchs
Umweltprobleme des Verkehrs
Umweltprobleme der Landwirtschaft
Planungs- und Raumordnungspolitik
Recht der erneuerbaren Energien
- 3. WirtschaftEinklappen
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Berücksichtigung von Umweltschutzkriterien im Subventions- und Vergaberecht
Haushaltsrecht, insbesondere rechtliche Bewältigung der Staatsverschuldung
Generationenübergreifende Investitionskalküle (Kosten-Nutzen-Analyse)
Umweltschutz im Betrieb, insbesondere EMAS
Finanzierung von Umweltschutz
Ökonomische Instrumente des Umweltschutzes (Zertifikate, Kompensationsmodelle, Abgaben)
- 4. SozialesEinklappen
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Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme
Bevölkerungsrecht, demografischer Wandel
Familienpolitik
Verschuldungsprobleme in Entwicklungs- und Schwellenländern
- 5. QuerschnittsmaterienEinklappen
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Bezug zu anderen Rechtsgebieten mit Nachhaltigkeitsrelevanz, z.B. Lebensmittelrecht
Einbeziehung unionsrechtlicher und völkerrechtlicher Fragestellungen – Nachhaltigkeit als Referenzgebiet